Mittwoch, 31. Oktober 2007

Privatisierung – sind wir doch noch zu retten?

Eigentlich eine gute Nachricht: eine Regierungspartei legt der drohenden Bahnprivatisierung gewichtige Steine in den Weg. Andererseits: ohne Bahnprivatisierung kommt es nicht zur Trennung von Schienennetz und Zugbetrieb. Darauf zu verzichten, wäre wiederum eigentlich gut, wenn nicht im Bahnvorstand jene Streckenstillegungsmentalität herrschte, wenn nicht die Bahn gar meinte, durch Streckenstillegung ihren Gewinn erhöhen zu können.
Natürlich wird dabei vergessen, daß wenig befahrene Strecken Anschlußstrecken sind: etliche Reisende brauchen diese Strecken, um die vielbefahrenen Strecken erreichen zu können; fallen also jene Strecken weg, so werden auch bisher mehrbefahrene Strecken Fahrgäste verlieren. Wenn der Rand des Netzes wegreißt, wird dadurch anderes zum Rand.
Aber immerhin: durch den Verkauf der Fläche stillgelegter Flächen kann die Bahn wirklich Geld einfahren.
Das Problem liegt also im Geschäftsgebaren der Bahn.
Man kann nun die Schuld bei den Verantwortlichen im Bahnvorstand suchen; aber das greift zu kurz: der heutige Bahnvorstand tut nur besonders demonstrativ das, was schon seit sehr langem seine Vorgänger auch getan haben.
Das Unglück ist letztlich, daß die Bahn gleichsam als Wirtschaftsunternehmen betrieben wird. Dieses Problem nun würde durch eine Privatisierung verfestigt und verschärft. Notwendig ist also ein grundlegendes politisches Umsteuern.

Aber was tun? unsere heutigen Politiker haben doch ein übermächtiges Bedürfnis zu privatisieren.
Darum sei nun eine Alternative vorgeschlagen: nicht die Bahn – privatisiert lieber die Bundeswehr!
Zu ihrer eigentlichen Aufgabe, der Verteidigung, wird sie ja heute nicht mehr gebraucht; darum hält sie sich jetzt lieber in fernen Ländern auf. Also: man privatisiere sie. Wer sie braucht – die NATO, die UNO, die USA – kann sie dann für gutes Geld mieten. Die Preise wären hoch, denn sonst wäre es ja möglich, daß andere – irgendwelche Terroristen – das höhere Gebot abgäben und so den Zuschlag erhielten. So würde das Milliardengrab Bundeswehr zu einem einträglichen Unternehmen, der Gewinn, den der Staat durch seine Beteiligungen oder den Verkauf machen würde, könnten die Kosten einer gewaltigen Ausweitung und Verbesserung des Bahnbetriebs ganz ohne Fahrpreiserhöhungen abdecken.

Montag, 29. Oktober 2007

Wie man Firmlinge einführt

Der Chronist sorgt sich um die Firmlinge in unseren Pfarreien. Er hat leider recht; allerdings - in meiner Pfarrei ist es noch schlimmer; nur darüber hat noch niemand geschrieben.

Samstag, 27. Oktober 2007

Donnerstag, 25. Oktober 2007

Montag, 22. Oktober 2007

Montag, 15. Oktober 2007

Fürbitten

Warum erscheinen die Fürbitten in der lateinischen Kirche so belanglos?

BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN?

Ein ausreichendes Einkommen ist ein Menschenrecht; darum klingt die Idee eines Bedingungslosen
Grundeinkommens verlockend.
Aber die Probleme stecken im Détail. Die bisherigen Vorschläge sehen ein Grundeinkommen vor, das für eine menschenwürdige Lebensführung zu gering ist. Außerdem wird gefordert, alle anderen Sozialleistungen zu streichen. Das aber würde bedeuten, daß die Persönlichkeit, die Lebensgeschichte des einzelnen nicht mehr beachtet würde. Der Wegfall des Wohngelds etwa wäre noch eine Verschärfung der unseligen Umzugsaufforderungen beim «Arbeitslosengeld II».
Allen andersartigen Forderungen würde entgegengehalten, sie seien nicht finanzierbar.
«Bedingungslos» dürfte auch bedeuten, daß die Überweisung rein technisch erfolgen würde, daß die Hilfe, vielleicht doch Arbeit zu finden, und auch die Ermutigung, der Ansporn dazu – die es freilich gegenwärtig ebensowenig zu geben scheint, obwohl sie dem vorgeblichen Sinn der Agenda 2010 entsprächen – ganz wegfielen.
Was aber sonst?
Die Antwort muß differenziert sein. Für die, die arbeiten können, wäre sinnvoll ein

RECHT AUF ARBEIT!

Recht auf Arbeit – das heißt, das ein jeder ein Recht auf Arbeit hat, die seiner Persönlichkeit, seinen Fähigkeiten, seiner Ausbildung, seiner Lebensgeschichte entsprechen. Kann ihm eine solche in seinem Beruf nicht vermittelt werden, weil an diesem Beruf kein Bedarf mehr besteht (wie etwa an dem des Schriftsetzers), hat er einen Anspruch auf eine Umschulung zu einem Beruf, der ihm entspricht. Ansonsten bekommt, wem keine angemessene Arbeit vermittelt werden kann, eine angemessene Entschädigung, die die Stelle des Arbeitslosengeldes einnimmt. Angemessen – das heißt, daß Demütigung und Ausschluß aus dem Leben in den sozialen Beziehungen, die jemand sich begründet hat, nicht in Kauf genommen werden dürfen.
Durch dieses Recht auf Arbeit wäre das Primäre nicht mehr der Anspruch des Arbeitsamtes (unter welchem Euphemismus dieses auch immer gerade geführt wird) dem Arbeitslosen gegenüber, sondern der des Arbeitslösen dem Amt gegenüber; er hätte ein Recht auf Hilfe und dann gegebenenfalls auf Entschädigung. Opferbeschuldigung – die Zuweisung der Schuld an der Arbeitslosigkeit an die Arbeitslosen selbst – wäre nicht mehr gestattet, das Arbeitsamt könnte seine Klientel nicht mehr als Strafbataillon des Arbeitsmarktes führen. Schikanen wie die Verpflichtung zu sinnlosen Bewerbungs- und Umschulungsexzessen, zu würdelosen «1 €Jobs», wie die amtlich auferlegten persönlichen Einschränkungen bis an die Grenzen des Hausarrests wären ausgeschlossen.
Und dadurch, daß es keine Entmutigung durch Schikane und Entmündigung mehr gäbe, hätten Arbeitslose eher die Kraft, sich wirksam um neue Arbeit zu bemühen.

Mittwoch, 10. Oktober 2007

Tag der abendländischen Musik

Am 3. Oktober fand in Dinslaken der traditionelle Tag der abendländischen Musik statt.