Samstag, 6. Juni 2009

Post von der GEZ

hat zudem offensichtlich der Chronist bekommen und anscheinend Recherchen dazu angestellt – mit bemerkenswertem Ergebnis.

2 Kommentare:

  1. Post von der GEZ: Die Gebühren seien fällig ganz gleich ob der Fernseher genutzt werde. Das Anschlußgerät sei nunmal vorhanden.

    Daraufhin beantragt der Endverbraucher beim Staat Kindergeld: Dies stehe ihm zu ganz gleich ob er nun Kinder habe oder nicht. Das Anschlußgerät zur Zeugung sei vorhanden.

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  2. Ich habe mich bereits vor Jahren von der GEZ abgemeldet.

    Dazu reicht es nicht aus, das Formular auzufüllen, das die GEZ auf ihren Internetseiten bereitstellt. Die GEZ verlangt anschließend einen Nachweis, daß man keinerlei Empfangsgeräte mehr besitzt. Auf dieses Schreiben muß man sinngemäß antworten, daß es sich bei dem Abmeldeschreiben nicht um den Antrag auf eine Abmeldung sondern eine Abmeldung handelt, und noch den Satz anfügen, daß einem die gesetzlichen Regelungen bekannt sind. Die Forderung nach Erstattung eventuell zu viel gezahlter Gebühren kann die Bearbeitung des Vorganges beschleunigen.

    Nach erfolgter Abmeldung erhält man zyklisch Dreierserien von Mahn- und Drohbriefen.
    Der erste Brief ist noch sehr freundlich. Wenn man den ignoriert, erhält man einige Wochen später einen zweiten Brief, der schon deutlich unfreundlicher ist und erste Drohungen enthält.
    Der dritte Brief ist dann richtig böse, doch wenn man den ebenfalls in den Altpapiercontainer wirft, hat man wieder ein knappes Jahr Ruhe.

    PS:
    Die GEZ-Schergen braucht niemand in die Wohnung zu lassen und wegen nicht gezahlter GEZ-Zwangsgebühren hat noch kein Richter einen Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt.

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