Dienstag, 6. Oktober 2009

Religionsfreiheit

Einem muslimischen Schüler ist gerichtlich erlaubt worden, in der Schule zu beten, was ihm die Schulleiterin untersagt hatte.
Interessant ist, wer diesem Urteil beipflichtet, wer ihm lauthals widerspricht.Die Kirchen jedenfalls sprechen sich für dieses Urteil aus.
Dennoch sei noch einmal bedacht, was vom christlichen Standpunkt aus hierzu zu sagen ist. Da ergeben sich ganz verschiedene Antworten – das Ergebnis freilich ist immer gleich.
Oberflächlich ist zunächst festzustellen, daß ein solches Verbot von Gebet sich sicher nicht einfach gegen den Islam richtet, sondern gegen jedwede Religion. Darum ist es schon das eigene Interesse der Christen, hier auf Religionsfreiheit zu pochen.
Auf der nächsten Ebene erscheint es als eine Frage der Ehrlichkeit. Grundgesetzlich ist den Angehörigen auch anderer Religionen, auch eben den Muslimen Religionsfreiheit zugesichert worden. An diese Zusicherung ist der Staat gebunden.
Aber auch wenn unser Staat verfassungsmäßig christlich werde: Achtung vor dem Gewissen, also auch Religionsfreiheit, solange sie die Rechte anderer Menschen nicht verletzt, ist eine Forderung des Naturrechts: «Ein Gehorsam, der die Seelen der Menschen knechtet, der in das innerste Heiligtum der menschlichen Freiheit, in das Gewissen, greift, ist roheste Barbarei!» (Clemens August Graf v. Galen, Xanten 1936) – was auch rigorose Katholiken wissen.
Jede dieser Erwägungen fordert also von uns Christen, die Religionsfreiheit auch der Muslime einzufordern.

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