Samstag, 25. September 2010

«Menschenrechte» gegen die Religionsfreiheit

Der «Europäische Gerichtshof für Menschenrechte» liebt es offensichtlich, im Namen der «Menschenrechte» gegen die Menschenrechte, hier konkret die Religionsfreiheit, vorzugehen. Der Chronist ereifert sich über einen aktuellen Fall.

1 Kommentar:

  1. Hmmm das würde bedeuten, daß Chormitglieder, die in einer nichtehelichen Beziehung leben, geschieden sind odersonstwie sich nicht zur vollen Gemeinschaft zugehörig erachten dürfen, ansich gar nicht im Kirchenchor mitsingen dürfen?

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