Ein Verbot der „Ganzkörperverschleierung“, wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt gebilligt hat, braucht Christen nicht zu stören – wohl aber die Urteilsbegründung.
Der Chronist von Orietur Occidens referiert.
Köln-Deutz: Neu-St. Heribert, Heribertschrein
vor 1 Woche